Gemeinsamer Brief anlässlich des Limburger Taubenmords

Geplanter Limburger Taubenmord: Briefe an die Oberste, Obere und Untere Naturschutzbehörde sind raus

Gemeinsam mit der Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., dem Landestierschutzverband Hessen e. V. und dem Deutscher Tierschutzbund e. V. weisen wir die zuständigen Behörden darauf hin, dass das Einfangen von Stadttauben mittels Fallen unzulässig ist und einen Verstoß gegen § 4 der Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV1 – darstellt. Wir fordern sie zudem auf, von den ihnen zustehenden Ermächtigungen nach dem Naturschutzrecht Gebrauch zu machen und die von uns vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen und bei ggfs. vorliegender Untätigkeit der Unteren Naturschutzbehörde Weisungen bzw. eine Selbstvornahme zu prüfen.

Den Brief kann man hier nachlesen.