Pressemitteilung zu „Limburg will weiterhin Tauben rechtswidrig töten“

Ranstadt, 18. Mai 2025 – Limburg will weiterhin Tauben rechtswidrig töten

Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits 2018 festgestellt hat, dass auch Stadttauben nicht ohne Ausnahmegenehmigung in Fallen gefangen werden dürfen, verfolgt die Stadt Limburg die bereits lange geplanten, rechtswidrigen Taubentötungen beharrlich weiter, wie der aktuellen Presse zu entnehmen ist. Sie begehrt von der zuständigen Naturschutzbehörde die Aussage, dass es keine Ausnahmegenehmigung für den Fang von Stadttauben in Fallen brauche, oder die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung. Damit wolle die Stadt den nun auf einmal so hochgehängten Bürgerwillen durchsetzen, solange dieser nicht geltenden Gesetzen widerspreche. So äußerte sich Michael Stanke, Limburgs Erster Stadtrat, gegenüber der Presse.

Wir haben uns bereits mehrfach an die zuständigen Behörden mit der dringenden Bitte gewandt, dem rechtswidrigen und bei Verwirklichung strafbaren Verhalten der Verantwortlichen in Limburg Einhalt zu gebieten. Ein Erfolg dieser an die Behörden herangetragenen Bitten war die Aufhebung des ministeriellen Erlasses aus dem Jahr 2022, nach dem Stadttauben in Fallen gefangen werden dürfen. Dies führte Ende März zu einem vorläufigen Stopp der Pläne Limburgs, die allerdings – wie von uns bereits befürchtet – nicht vom Tisch sind. Sollten sie tatsächlich noch verwirklicht werden, sehen wir uns bei der Durchführung der Taubentötungen gezwungen, Strafanzeigen zu erstatten.

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