Geplanter Limburger Taubenmord: Die Arbeit hat sich gelohnt! Das Hessische Landwirtschaftsministerium zieht einen rechtswidrigen Erlass zurück
Gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., dem Landestierschutzverband Hessen e. V. und dem Deutschen Tierschutzbund e. V. haben wir in den vergangenen Wochen intensiv an den zuständigen Behörden gearbeitet – mit Erfolg! Nach unserem letzten Schreiben an die Untere Naturschutzbehörde (siehe hier) haben wir erfahren, dass es einen Erlass vom Hessischen Landwirtschaftsministerium gab, der Stadttauben aus der Bundesartenschutzverordnung ausschloss. Unter die Bundesartenschutzverordnung fallende Tiere dürfen nicht mithilfe von Fallen gefangen werden. Die UNB fühlte sich dem Erlass verpflichtet. Nun widersprach dieser Erlass allerdings der aktuellen Rechtsprechung und durfte nicht aufrechterhalten werden. Also machten wir nun beim Ministerium Druck (siehe unser Schreiben hier), das am Mittwoch, den 26.3.2025 den Erlass aufhob. Ein großer Etappensieg! Allerdings ist unklar, wie sich nun die UNB und die Stadt Limburg verhalten. Wir hoffen, dass das Ergebnis ihrer Beratungen diesmal rechtskonform – im Sinne der Bundesartenschutzverordnung und des Tierschutzrechts – sein wird!